Psychotherapie und Kosten

Zur Psychotherapie

Eine Psychotherapie mit den Methoden der Verhaltenstherapie möchte Sie dabei unterstützen, sich selbst und Ihre Belastungen besser zu verstehen und bestenfalls Möglichkeiten zur Selbsthilfe zu erlernen. Auch wenn der Begriff Verhaltenstherapie etwas Anderes erwarten lässt, findet die Therapie zuallererst im vertrauensvollen Gespräch statt. Dabei gilt die Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) und § 8 der Berufsordnung für die Psychologischen Psychotherapeuten. Die Entstehung von Beschwerden und Problemen wird gemeinsam im Gespräch erarbeitet. Lösungen werden individuell entwickelt und das Ausprobieren von Lösungen wird begleitet oder besprochen. Dabei sind Ihre Ziele und Werte von wichtiger Bedeutung. Verhaltenstherapie soll transparent und auf Augenhöhe statt finden. Das bedeutet, dass Sie über das Vorgehen und über mögliche Zusammenhänge und Ursachen informiert werden. Verhaltenstherapie beschäftigt sich nicht nur mit dem Verhalten, sondern auch mit Gefühlen, mit Gedanken und mit der Lebensgeschichte, Kindheit und einer wissenschaftlichen ganzheitlichen Betrachtung von Körper und Seele.
Psychotherapie ist keine Beratung und kein Entspannungsangebot, sondern eine Heilbehandlung, bei der Ihre aktive Mitarbeit auch zwischen den Sitzungen von großer Bedeutung für den Behandlungserfolg ist.

Zu den Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Ihre Behandlungskosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn ein Antrag gestellt und genehmigt wurde. Den Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin im Rahmen der Probe-Sitzungen (Probatorik). Die Probe-Sitzungen werden von den Krankenversicherungen auch ohne Genehmigung übernommen. Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes Richtlinienverfahren (Voraussetzung für eine Kostenübernahme) und wird in beiden Praxen angeboten. Frau Schumann und Frau Wollnick erfüllen außerdem die Voraussetzung, dass die Praxen vertragsärztlich zugelassen sind (Kassensitz) und dass beide Psychologische Psychotherapeutinnen eine Approbation haben. Sie können in den beiden Praxen also eine Psychotherapie über Ihre gesetzliche Krankenversicherung beantragen lassen. Es handelt sich nicht um Privatpraxen oder um das Verfahren der Kostenerstattung.
Das Behandlungsangebot richtet sich nicht nur an gesetzlich Versicherte, sondern auch an privat Versicherte, Behilfeberechtigte, Versicherte der Bundeswehr, Versicherte der Polizei und Beamte.
Genaueres zum Antrag: Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für vier Probe-Sitzungen sowie für Psychotherapeutische Sprechstunden. Die darüber hinaus gehende Sitzungen der ambulanten Psychotherapie müssen durch den Psychotherapeuten beantragt werden. Die Informationen und Formulare erhalten Sie in den Probe-Sitzungen. Für den Antrag werden auch medizinische Informationen über Sie benötigt. Sie erhalten während der Probe-Sitzungen ein Formular für einen Konsiliarbericht, den Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt ausfüllen lassen und Ihrer Psychotherapeutin vorlegen können. Sie benötigen in jedem Fall Ihre Krankenkassen-Karte (Chip-Karte). Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, nehmen Sie bitte vor dem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Kostenträger auf und bringen Sie erforderliche Antragsunterlagen (eventuell Krankenschein und Überweisung) mit zum Erstgespräch.

Wichtig
Hören Sie in den Probe-Sitzungen auf Ihr Gefühl und Ihren Gesamt-Eindruck. Es ist wichtig, dass Sie sich bei einem Psychotherapeuten gut aufgehoben fühlen und Vertrauen aufbauen können. Vertrauen und ein positives Verhältnis ist eine wichtige Grundlage für den Therapieerfolg. Sie haben das Recht bei verschiedenen Psychotherapeuten Probe-Sitzungen wahrzunehmen, um den passenden Therapeuten für sich zu finden.

Weitere Informationen:
http://www.bptk.de/patienten/wege-zur-psychotherapie.html

Seit dem 01. April 2017 gelten Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie. Die Änderungen sollen den Zugang zur Psychotherapie verbessern. Es gibt nicht mehr fünf Probe-Sitzungen sondern noch vier. Dafür gibt es als Erstgespräch(e) vor den Probe-Sitzungen Termine zur „Psychotherapeutischen Sprechstunde“.

Die „Psychotherapeutische Sprechstunde“ ist zunächst ein einzelner Termin zur Abklärung eines Verdachts auf eine psychische Störung und zur Empfehlung weiterer Maßnahmen. Dadurch können Psychotherapeuten zeitlich schneller abklärende Gespräche anbieten, auch wenn sie keinen Psychotherapie-Platz frei haben. Psychotherapeuten geben dann am Ende der Sprechstunde eine schriftliche Empfehlung; Mit dieser können sich Patienten an ihren Arzt oder im Falle einer Empfehlung zur Akutbehandlung an die Termin-Servicestelle der KV-Nordrhein wenden. Die Servicestelle hilft bei der Therapie-Suche für Sprechstunden-Termine und für eine Akutbehandlung. Seit April 2018 hilft die Termin-Servicestelle auch bei der Therapieplatz-Suche. Im Anschluss an eine Psychotherapeutische Sprechstunde können Probe-Sitzungen oder sogar ein Therapie-Antrag nur dann folgen, wenn bei dem jeweiligen Psychotherapeuten ein Psychotherapieplatz frei ist. Vor jeder Psychotherapie müssen Patienten mindestens einen Sprechstundentermin bei ihrem Therapeuten oder vorher bei einem anderen Therapeuten wahrgenommen haben.
Psychotherapeuten sind zudem nach den neuen Regelungen verpflichtet eine telefonische Erreichbarkeit anzubieten (persönlich oder über Kollegen und Mitarbeiter).

Telefonische Erreichbarkeit von Frau Schumann, Frau Wollnick sowie von den KollegInnen der Praxis-Räumlichkeiten seit dem 01. April unter der Nummer 0163 6650488: montags 12:30 bis 13:00 Uhr; dienstags 14:00 bis 14:40 Uhr; donnerstags 12:20 bis 13:40 Uhr; freitags 11:20 bis 12:00 Uhr. Die telefonische Erreichbarkeit soll eine Vergabe von Terminen für eine „Psychotherapeutische Sprechstunde“ (einzelne Abklärungstermine) erleichtern. Eine Sprachnachricht kann nur unter den regulären Praxis-Festnetznummern hinterlassen werden.

Die Termin-Servicestelle der KV Nordrhein ist für Patienten unter der Telefonnummer 0211 5970 8990 erreichbar (Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr): https://www.kvno.de/20patienten/17tss/index.html

Es gibt weitere Änderungen, zum Beispiel einen verbesserten Zugang zur Gruppentherapie, auch kann eine Akut-Behandlung angeboten werden. Die Termin-Servicestellen helfen bei der Vermittlung von Terminen zur Akut-Behandlung, zur Sprechstunde und generell bei der Therapieplatz-Suche. Im Jahr 2017 wird es Übergangsfristen geben. Nicht alle Änderungen können von den Psychotherapeuten direkt umgesetzt werden. Was die Änderungen für Ihre Therapieplatz-Suche bedeuten, können Sie mit dem jeweiligen Therapeuten besprechen. Durch die Änderungen werden nicht mehr Therapieplätze geschaffen, deshalb kann es vorkommen, dass sich die Wartezeiten auf eine Psychotherapie ab dem 01. April nicht verkürzen.