Psychotherapie und Kosten


Zur Psychotherapie

Eine Psychotherapie mit den Methoden der Verhaltenstherapie möchte Sie dabei unterstützen, sich selbst und Ihre Belastungen besser zu verstehen und bestenfalls Möglichkeiten zur Selbsthilfe zu erlernen. Auch wenn der Begriff Verhaltenstherapie etwas Anderes erwarten lässt, findet die Therapie zuallererst im vertrauensvollen Gespräch statt. Dabei gilt die Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) und § 8 der Berufsordnung für die Psychologischen Psychotherapeuten. Die Entstehung von Beschwerden und Problemen wird gemeinsam im Gespräch erarbeitet. Lösungen werden individuell entwickelt und das Ausprobieren von Lösungen wird begleitet oder besprochen. Dabei sind Ihre Ziele und Werte von wichtiger Bedeutung. Verhaltenstherapie soll transparent und auf Augenhöhe statt finden. Das bedeutet, dass Sie über das Vorgehen und über mögliche Zusammenhänge und Ursachen informiert werden. Verhaltenstherapie beschäftigt sich nicht nur mit dem Verhalten, sondern auch mit Gefühlen, mit Gedanken und mit der Lebensgeschichte, Kindheit und einer wissenschaftlichen ganzheitlichen Betrachtung von Körper und Seele.
Psychotherapie ist keine Beratung und kein Entspannungsangebot, sondern eine Heilbehandlung, bei der Ihre aktive Mitarbeit auch zwischen den Sitzungen von großer Bedeutung für den Behandlungserfolg ist.

Zu den Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Ihre Behandlungskosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn ein Antrag gestellt und genehmigt wurde. Den Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin im Rahmen der Probe-Sitzungen (Probatorik). Die Probe-Sitzungen werden von den Krankenversicherungen auch ohne Genehmigung übernommen. Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes Richtlinienverfahren (Voraussetzung für eine Kostenübernahme). Frau Wollnick ist approbiert und erfüllt außerdem die Voraussetzung für die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen, dass die Praxis vertragsärztlich zugelassen ist (Kassensitz). Es handelt sich nicht um eine Privatpraxis oder um das Verfahren der Kostenerstattung.
Das Behandlungsangebot richtet sich nicht nur an gesetzlich Versicherte, sondern auch an privat Versicherte, Behilfeberechtigte, Versicherte der Bundeswehr, Versicherte der Polizei, Beamte und Selbstzahler.
Genaueres zum Antrag: Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für vier Probe-Sitzungen sowie für bis zu 150 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunden. Die darüber hinaus gehende Sitzungen der ambulanten Psychotherapie müssen beantragt werden. Die Informationen und Formulare erhalten Sie in den Probe-Sitzungen. Für den Antrag werden auch medizinische Informationen über Sie benötigt. Sie erhalten während der Probe-Sitzungen ein Formular für einen Konsiliarbericht, den Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt ausfüllen lassen und Ihrer Psychotherapeutin vorlegen können. Sie benötigen in jedem Fall Ihre Krankenkassen-Karte (Chip-Karte). Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, nehmen Sie bitte vor dem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Kostenträger auf und bringen Sie erforderliche Antragsunterlagen (eventuell Krankenschein und Überweisung) mit zum Erstgespräch. Bei den privaten Krankenversicherungen ist vor dem ersten Termin zu klären, ob die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, für die Psychotherapeutische Sprechstunde (bei einer Psychologischen Psychotherapeutin) übernommen werden und wie das Antragsverfahren und die Formulare der privaten Krankenversicherung hierfür aussehen.

Wichtig

Beachten Sie in den Probe-Sitzungen Ihr Gefühl und Ihren Gesamt-Eindruck. Es ist wichtig, dass Sie sich im Psychotherapie-Gespräch gut aufgehoben fühlen und Vertrauen aufbauen können. Vertrauen und ein positives Verhältnis ist eine wichtige Grundlage für den Therapieerfolg. Sie haben das Recht bei verschiedenen PsychotherapeutInnen (Psychotherapie ausübenden Personen) Probe-Sitzungen wahrzunehmen.

Weitere Informationen:
https://www.bptk.de/ratgeber/wege-zur-psychotherapie/

Seit dem 01. April 2017 gelten Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie. Die Änderungen sollen den Zugang zur Psychotherapie verbessern. Es gibt nicht mehr fünf Probe-Sitzungen sondern noch vier. Dafür gibt es als Erstgespräch(e) vor den Probe-Sitzungen Termine zur „Psychotherapeutischen Sprechstunde“.

Die „Psychotherapeutische Sprechstunde“ ist zunächst ein einzelner Termin zur Abklärung eines Verdachts auf eine psychische Störung und zur Empfehlung weiterer Maßnahmen. Dadurch können PsychotherapeutInnen zeitlich schneller abklärende Gespräche anbieten, auch wenn sie keinen Psychotherapie-Platz frei haben. Sie erhalten dann am Ende der Sprechstunde eine schriftliche Empfehlung; Mit dieser können Sie sich an Ihre Arztpraxis oder im Falle einer Empfehlung zur Akutbehandlung an die Termin-Servicestelle der KV-Nordrhein wenden unter 116 117. Im Anschluss an eine Psychotherapeutische Sprechstunde können Probe-Sitzungen oder sogar ein Therapie-Antrag nur dann folgen, wenn bei der jeweiligen Psychotherapie-Praxis ein Psychotherapieplatz frei ist. Vor jeder Psychotherapie müssen PatientInnen mindestens einen Sprechstundentermin in einer Psychotherapie-Praxis wahrgenommen haben.

Kontakt

Sie finden meine Einzelpraxis in den gemeinsamen Räumen der Psychotherapie Praxen Jacobs, Beugel und Scholten-Theuerzeit auf der:
Brucknerallee 139
41236 Mönchengladbach Rheydt

Telefon Frau Wollnick:
02166 13 93 003
Nummer für die direkte telefonische Erreichbarkeit: 0157 55709678

Sprechzeiten: Termine werden in der Regel wochentags zwischen 9 und 16 Uhr angeboten. Auch Termine in den Morgen- und Abendstunden sind möglich.

Bitte beachten Sie: Ab Januar 2025 wird in allen Psychotherapie-Praxen in NRW eine datengestützte Qualitätssicherung (QS) für sechs Jahre erprobt, bevor das QS-Verfahren bundesweit eingeführt werden soll. Für alle PatientInnen ab 18 Jahren (alle Einzelbehandlungen, alle Therapie-Verfahren), die ihre Psychotherapie regulär beenden, müssen Praxen bestimmte Angaben dokumentieren und übermitteln und es soll nach Therapieabschluss eine Patientenbefragung erfolgen. Sie finden hierzu auf der Website vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA die “Patienteninformation zum QS-Verfahren ambulante Psychotherapie”. Informationen zur Datenverarbeitung beim QS-Verfahren und zur generellen Datenverarbeitung Ihrer Praxis erhalten Sie zur Mitnahme in Ihrer Praxis vor Ort. Außerdem erhalten Sie Informationen darüber, welche Daten verpflichtend in Ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert werden müssen, sofern Sie über eine ePA aktiv verfügen und sofern die Erprobung der ePA abgeschlossen wurde, denn aktuell steht die ePA noch nicht wie ursprünglich angekündigt bundesweit zur Verfügung, Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung.